Eine Gruppe von drei Menschen läuft auf Weinreben zu. Einer davon mir einer Beinprothese.

Bewertung der Einhaltung der AnforderungenErklärung zur Barrierefreiheit

Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
  • Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
  • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https:/www.visit-bw.com/de.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

    Barrierefreie Inhalte

    Wir haben unsere neue Webseite nach den Vorgaben des L-BGG erstellen lassen und konnten mit ganz wenigen Ausnahmen alle Anforderungen an Barrierefreiheit umsetzen. Es folgen Hinweise zu einzelnen Bereichen:Sprachalternativen
  • Wir bieten Inhalte in Leichter Sprache an.
  • Wir bieten Inhalte in Deutscher Gebärdensprache an.
  • Eingebundene VideosUnsere Videos sind Stimmungsvideos, die ohne Sprache auskommen. Daher haben wir keine Untertitel verwendet. Die Transkripte bzw. Beschreibungen finden Sie in der Regel direkt unter dem Video.Integration von Eye-AbleDie zusätzliche Integration des Anbieters EyeAble unterstützt mit seinen zahlreichen Funktionen die Barrierefreiheit unserer Website für eine Vielzahl von Nutzenden.Weitergehende MaßnahmenBarrierefreiheit ist uns sehr wichtig und wir wollen als gutes Beispiel vorangehen. Daher versuchen wir, das Thema in unserer Einrichtung immer weiter zu vertiefen. Unsere Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um sich weiterzubilden. Zudem arbeiten wir eng mit zwei Expertinnen für Barrierefreiheit zusammen, die uns umfassend zum Thema beraten.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:TastatursteuerungDie Funktion der „Merkliste“ funktioniert für Screenreader-Nutzende aktuell noch nicht. Die Agentur arbeitet derzeit an einer Lösung, um diese Funktion zur Verfügung zu stellen.Navigation/StrukturWenn Sie auf unserer Website die Suchfunktion nutzen, werden die Ergebnisse noch nicht optimal an Screenreader-Nutzende ausgegeben. Daran arbeitet unsere Agentur aktuell und es wird zeitnah korrigiert.TextalternativenEinzelne Videos enthalten noch keine Audiodeskriptionen oder Transkripte. Das werden wir Schritt für Schritt ergänzen. Alle neu eingestellten Videos werden mit Transkript oder Audiodeskription zur Verfügung gestellt.Newsletter-Anmeldung durch DrittanbieterWenn Sie die Newsletter-Anmeldung abgeschickt haben, wird Screenreader-Nutzenden keine Statusmeldung ausgegeben. Der Newsletter-Anbieter kann diese Barriere nicht korrigieren. Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang und bestätigen Sie die Anmeldung in der E-Mail, die Sie von uns erhalten haben. Sollten Sie weder im Posteingang noch im Spam-Ordner eine E-Mail finden, melden Sie sich bitte bei uns.Barrierefreie DokumenteEinige eingebundene Dokumente (z.B. PDF) sind nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, das Schritt für Schritt zu ändern. Bei der Erstellung neuer Dokumente im PDF-Format wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet.Einzelne PDF-Dokumente sind Ansichten von gedruckten Broschüren. Die darin präsentierten Informationen finden sich so oder sogar ausführlicher auf unserer Website.Inhalte DritterDie Einbindung der mein.toubiz-Datenbank und die damit verbundenen Inhaltsseiten sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Dabei sind wir auf die Zuarbeit Dritter angewiesen, mit denen wir in Kontakt stehen. Wir arbeiten daran, diese Inhalte ebenfalls barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

    Evaluationsmethode

    Selbstbewertung mit Unterstützung der Agentur Online Agentin – Claudia Wollbrück, Beraterin für Barrierefreiheit

    Feedback und Kontaktangaben

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
    Marktstraße 2
    70173 Stuttgart

    Marina Zec
    E-Mail: m.zec@tourismus-bw.de
    Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: +49 711 23858 0 erreichen.

    Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 3. genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 StuttgartTelefon: +49 711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: www.barrierefreiheit-bw.deOder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:Landes-Behindertenbeauftragte
    Simone Fischer
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 StuttgartTelefon: +49 711 2793360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.deDie Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.